Ziel der INQA-Experimentierräume ist es, Räume für gemeinsames Ausprobieren zu öffnen und voneinander zu lernen. Dabei gilt die Regel: Was funktioniert, wird fortgeführt, was nicht klappt, wird verändert oder verworfen. So entstehen Lösungen, die in der Praxis funktionieren und von denen auch andere Betriebe profitieren.
Innovation
Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt
Evaluation
Externe Begleitung und Evaluation
Beteiligung
Teilhabe der Mitarbeitenden und ihre Interessenvertretungen auf betrieblicher Ebene
Ziele
Stärkung der Arbeitsqualität
Starkung der Organisationskultur
Zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt
Transfer
Kommunikation der Ergebnisse in die betriebliche Praxis
Themenfokus
Innerhalb der INQA-Themenfelder Führung, Diversity, Gesundheit, Kompetenz
Wer wird gefördert?
Projekte, die neue Arbeitsansätze modellhaft erproben möchten, können vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als INQA-Experimentierraum-Projekt finanziell unterstützt werden. Das Ministerium fördert Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen und Projektverbünde, die innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt entwickeln.
Seit 2017 hat das BMAS insgesamt 38 Projekte finanziell unterstützt.
Diese Kriterien müssen INQA-Experimentierräume erfüllen
Unter welchen Bedingungen Projekte Fördergelder erhalten können, ist in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie geregelt. Die INQA-Experimentierräume müssen demnach folgende Kriterien erfüllen:
Die Experimentierräume müssen sich mit inhaltlichen Fragestellungen der jeweiligen Förderrichtlinie beschäftigen und in einem der vier INQA-Themenfelder angesiedelt sein: Führung, Diversity, Gesundheit oder Kompetenz.
Die Experimentierräume sollen hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung unserer Arbeitswelt entwickeln und erproben. Dabei sollen technologische und wirtschaftliche Neuerungen mit sozialen Innovationen verknüpft werden.
Um dem sozialpartnerschaftlichen Ansatz von INQA gerecht zu werden, müssen die Experimentierräume die Mitarbeitenden sowie ggf. den Betriebs- oder Personalrat einbinden. Das garantiert Vertrauen, Transparenz und nachhaltige Lösungen für gute Arbeitsbedingungen.
Externe Einrichtungen (z. B. Institute, Hochschulen, Akademien) müssen die Experimentierräume begleiten und evaluieren. Das macht die Wirksamkeit neuer Ansätze messbar und die Erkenntnisse können verallgemeinert genutzt werden.
INQA-Experimentierräume sollen nicht nur inspirieren, sondern echte Veränderungen anstoßen. Das Transferpotenzial sowie die Kommunikation der Projekterfahrungen und -ergebnisse spielen daher eine zentrale Rolle. Für eine noch größere betriebliche Reichweite werden Experimentierräume von Projektverbünden und Netzwerken besonders begrüßt.
Sie haben Ideen, wie Sie den Wandel der Arbeitswelt mitgestalten können und wollen sich für die nächste Förderperiode bewerben? Weitere Informationen zur Förderung und den Bedingungen lesen Sie in der aktuellen Förderrichtlinie (2022-2025) und im ersten Förderaufruf (PDF, 291 KB).
Die INQA-Experimentierräume gehen in die nächste Runde
Sie möchten kreative Lösungen für mehr Vielfalt in Unternehmen entwickeln? Im Dezember 2024 veröffentlichten wir einen Förderaufruf mit dem Titel „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und mittleren Unternehmen“.
Dabei konzentrieren wir uns auf die INQA-Themensäule „Diversity“. Ziel ist es, die Personalpolitik von Unternehmen so auszurichten, dass eine vielfältigere Belegschaft zur Sicherung von Fachkräften und zur Förderung von Innovation beiträgt. Besonders im Fokus stehen zwei Gruppen: Mitarbeitende mit Migrationshintergrund und ältere Beschäftigte. Dennoch können Projekte zu allen Aspekten von Vielfalt gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier in unserem Newsletter, auf inqa.de und bei LinkedIn.