Kompetenz 18:46 Minuten Fol­ge 6: Aus- und Wei­ter­bil­dung wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se Startseite Mediathek Podcasts
Zum Aktivieren des Podcasts müssen Sie auf den Link unten klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Barrierefreier Audioplayer Audiotranskription

INQA-PODCAST: TRANSKRIPT FOLGE 6

Die INQA-Arbeitswoche. Der Überblick zur Arbeitswelt in Zeiten von Corona. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Präsentiert von der Initiative Neue Qualität der Arbeit.

Anja Heyde: So, da sind wir. Und zack, geht es wieder auf: das Fenster des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Herzlich willkommen zum INQA-Podcast „Arbeitswelten in Zeiten von Corona“, heute ist der 3. Juli 2020. Mein Name ist Anja Heyde. 500 Millionen Euro hat das Bundeskabinett für Ausbildungsplätze für die Jahre 2020 und 2021 lockergemacht, die sogenannte Azubiprämie. In unserem INQA-Podcast vom 12. Juni haben wir das schon anklingen lassen. Damals waren die Rahmendaten eigentlich schon gesetzt und man fragt sich natürlich: Wieso hat das noch mal drei Wochen länger gedauert, bis dann wirklich was passiert ist? – Jetzt jedenfalls ist das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Und deshalb ist die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers, wieder hier bei uns. Und sie sieht aus, als hätte sie gute Laune. Könnte das vielleicht mit diesem Beschluss zusammenhängen?

Leonie Gebers: Ja, hallo. Erst mal schönen guten Tag. Und ja, habe ich gute Laune? – Es klang so ein bisschen durch, dass drei Wochen eine lange Zeit sind. Tatsächlich haben wir in den letzten Tagen mit Hochdruck an vielen verschiedenen Dingen gearbeitet. Wir sind sozusagen in der letzten Sitzungswoche, viele Dinge jetzt fertiggemacht. Von daher bin ich ganz froh und erleichtert, dass viele Dinge noch die Zielgerade bekommen haben und dazu gehört auch das Programm für Ausbildungsplätze.

AH: Ich habe es ja gerade angedeutet: Das Programm wäre schon früher beschlussreif gewesen, durchaus, also drei Wochen, auch wenn das wahrscheinlich tatsächlich in so einem Gesetzgebungsverfahren eine verdammt kurze Zeit ist. Am 1. August beginnen ja aber schon die meisten Ausbildungsverträge. Da zählt jeder Tag vorher. Warum hat es jetzt noch ein bisschen länger gedauert?

LG: Also wir machen kein Gesetz. Wir haben Eckpunkte beschlossen, die waren vergangene Woche im Kabinett. Da sind die Rahmendaten klargemacht worden: Welche Unternehmen haben jetzt tatsächlich Anspruch, so eine Prämie zu bekommen? Wie sind die einzelnen Bestandteile unseres Rettungsschirms für Ausbildungsplätze? Und wir müssen jetzt noch die Förderrichtlinie machen und auch die Vereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit, damit die das dann alles umsetzen kann. Das wird noch ein bisschen dauern, aber im Juli, denke ich, sind wir dann soweit – Ende des Monats.

AH: Also jetzt ist es da. Vor allem ganz konzentriert richtet sich das Programm an kleine und mittelständische Unternehmen, die auch in der Zeit jetzt mit großem Umsatzeinbrüchen und Kurzarbeit zu kämpfen haben. Gibt es denn schon erste Rückmeldungen? Das sind ja genau die Unternehmen, die eben um ihre Existenz kämpfen.

LG: Ja. Also wir kriegen da viele Rückmeldungen, viele Fragen auch, sowohl vonseiten der Unternehmen, aber auch von den Verbänden, von Handwerksunternehmen aus allen Bereichen. Und jetzt ist klar: Das ist eine Prämie, die sich an kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern richtet, also 249, die Definition für kleine und mittlere Unternehmen. Wir haben vor allem die dualen Berufsausbildungsgänge im Blick, richten uns aber auch an kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Gesundheits- oder Sozialberufe Ausbildungen anbieten. Und wichtig ist, dass das Unternehmen sind, die jetzt durch die Pandemie Einschränkungen erfahren haben und dass definieren wir entweder über Einbrüche bei den Umsätzen oder dass im ersten halben Jahr 2020 Kurzarbeit in Anspruch genommen wurde.

AH: Okay. Gucken wir mal auf die andere Seite: Also worauf genau haben die Unternehmen jetzt Anspruch? Also was sind die Rahmenbedingungen?

LG: Ja, unser Rettungsschirm für Ausbildungsplätze hat verschiedene Bestandteile. Ganz zentral ist einmal diese Prämie. Ich glaube, das ist auch das, was die meisten kennen: Kleine und mittlere Unternehmen, die also, wie gesagt, obwohl sie jetzt unter der Pandemie gelitten haben, ihr Ausbildungsniveau erhalten, bekommen für jeden Auszubildenden 2.000 Euro. Also das ist, glaube ich, ein starker Impuls. Und die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau sogar steigern und in diesem Jahr mehr Ausbildungsplätze besetzen als in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt, die bekommen sogar eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro.

AH: So, jetzt kommt so eine Berufskrankheit von mir, das nennt man Skepsis: Die Unternehmen müssen also ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten? Dann gibt es die 2.000 Euro, oder? Habe ich das richtig im Kopf?

LG: Genau.

AH: Bei der Erhöhung dann sogar auf 3.000. Wie realistisch ist das denn für die Unternehmen tatsächlich angesichts der Auftrags- und Wirtschaftslage, die wir gerade haben?

LG: Ja, das ist ja der Grund, warum wir dieses Programm jetzt machen. Also normalerweise würde man sagen: Jedes Unternehmen – es ist im ureigenen Interesse des Betriebes, dass man fürNachwuchs und Fachkräfte sorgt und deshalb auch in individuale Berufsausbildung investiert. Jetzt, in diesem Jahr, haben wir wirklich eine schwierige Situation, wir sehen das auch. Das hat einmal sicherlich auch noch den Aspekt, dass auch die Agentur für Arbeit nicht in der Form wie in den vergangenen Jahren Berufsberatung machen konnten, dass auch sowas wie Ausbildungsbörsen, die es ja sonst gibt, nicht stattfinden konnten aufgrund der Pandemie, aber eben auch aufseiten der Unternehmen eine große Unsicherheit war, jetzt gerade im April/Mai, aber für viele auch jetzt noch die Auftragsbücher nicht gut aussehen. Und um da trotzdem auch einen Impuls zu setzen, dass das Ausbildungsniveau gehalten wird, deshalb gibt es ja diesen Ausbildungsschirm. Und wenn wir sehen, dass eine Ausbildung im Durchschnitt im Handwerk 17.000 Euro kostet, dann ist das schon ein Anreiz aus meiner Sicht.

AH: Es gibt ja viele Schrauben, an denen man drehen kann so als – also politische Schrauben.

LG: Eine Sache noch: Wir haben noch mehr im Paket, in unserem Rettungsschirm. Und gerade auch für die Unternehmen, die vielleicht jetzt im zweiten Halbjahr Schwierigkeiten haben – wir haben einmal das Thema Kurzarbeit. Kurzarbeit verträgt sich nicht gut mit Ausbildung. Und deshalb haben wir auch als Teil des Programms, dass Betriebe, die jetzt einen Arbeitsausfall von über 50 % haben, wo jetzt zum Beispiel die Hälfte der Beschäftigten in Kurzarbeit sind, wenn die trotzdem ihre Ausbildung weiterführen und die Ausbildenden nicht in Kurzarbeit schicken – das heißt natürlich auch, dass der Ausbildende nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann , da werden wir jetzt einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Ausbildungsvergütung bezahlen. Also das ist auch eine Sicherheit für die Unternehmen, wenn die jetzt anfangen - oder auch bestehende Ausbildungsverhältnisse und sie haben eben einen Arbeitsausfall von über 50 %, können sie diesen Zuschuss auch bei der Agentur für Arbeit beantragen.

AH: Das war nämlich tatsächlich ein Gedanke, der mir gerade im Kopf noch aufpoppte, also weil: Es gibt ja, wie gesagt, viele verschiedene Schrauben, an denen man drehen könnte. Man hätte auch sagen können, man senkt die Mindestvergütung für Auszubildende ab, zum Beispiel – das würde ja die Unternehmen auch entlasten finanziell. Aber anders herum, so wie Sie es gerade beschrieben haben.

LG: Ja, das würde ich jetzt für überhaupt gar keine gute Idee halten. Wir haben ja die Mindestausbildungsvergütung tatsächlich erst jetzt in der Koalition durchgesetzt. Das ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Und die Mindestausbildungsvergütung ist jetzt in diesem Ausbildungsjahr 20/21 sozusagen neu eingeführt und gilt und ist auch ein wichtiges Element, um die duale Berufsausbildung attraktiv zu machen. Und also das wäre jetzt keine gute Idee. Und ich finde, mit diesem Zuschuss haben wir sehr zielgenau an der Stelle, wo es gebraucht wird. Also bevor man Auszubildende in Kurzarbeit schickt, kann man diesen Zuschuss beantragen und die Ausbildung dann weiterführen. Es gibt noch etwas, weil: Auch das muss man, glaube ich, ganz realistisch sehen mit Blick auf den Herbst: Es wird auch Betriebe geben – kleine und mittlere -, die Insolvenz anmelden müssen. Und da ist auch ganz wichtig, dass die Ausbildung dann nicht abbricht. Und deshalb ist auch Teil des Programms eine Übernahmeprämie für Insolvenzazubis. Das ist natürlich nicht schön, das ist für die jungen Menschen auch wirklich schlimm, wenn in der Ausbildung mitten drin steckt - zweites Ausbildungsjahr, drittes Ausbildungsjahr – und dann durch die Insolvenz des ausbildenden Betriebes, ja nicht fertigmachen kann. Und deshalb: Für diese Fälle haben wir auch eine Übernahmeprämie, die beträgt auch 3.000 Euro.

AH: Ab wann sind denn die Gelder abrufbar? Vor allem: Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrages bei der Bundesagentur für Arbeit? Viel Zeit ist ja nicht mehr, bis das Ausbildungsjahr beginnt.

LG: Ja, das ist noch mal wichtig, das klarzustellen. Ich bin ganz, ganz zuversichtlich, was die Bundesagentur für Arbeit anbelangt, weil sie hat, was beispielsweise Anträge auf Kurzarbeit anbelangt, gezeigt, dass sie wirklich in der Lage ist, auch einen Riesenansturm in Tagesfrist umzusetzen. Das heißt auch, bei dieser Vielzahl von Anträgen auf Kurzarbeit, die es jetzt in den Monaten April/Mai gab, ist die Bearbeitungszeit nie länger als eine Woche gewesen. Und von daher denke ich, dass das auch bei der Ausbildungsprämie sehr gut klappen wird. Wir machen im Moment die Förderrichtlinie, stimmen die im Ressortkreis ab. Man muss dann auch noch mal mit der Agentur sozusagen da Verträge schließen. Das heißt, die werden jetzt nicht sofort auszahlen. Das ist aber nicht schlimm, weil Teil des Programms – das haben auch die Eckpunkte letzte Woche so beschlossen, das Kabinett so beschossen -, die Prämie, die gibt es am Ende der Probezeit. Das heißt, wir können jetzt ganz klar anhand des Beschlusses des Kabinetts sagen „Wie sind die Bedingungen in Unternehmen?“ und ich weiß, dass die Kammern da auch schon beraten können: Kommt die Prämie für mich infrage, kommt sie nicht infrage? Die Prämie ist ja so ein Schubser. Das wird nicht der einzige Grund sein als Betrieb, sich für Ausbildungsplätze zu entscheiden. Die Frage der Auszahlung stellt sich dann am Ende der Probezeit. Und es geht um alle Ausbildungen, die jetzt in diesem Ausbildungsjahr beginnen. Also viele fangen – Sie haben es gesagt – am 1. August an,manche auch erst am 1. September. Und dann gibt es ja noch die Spätstarter. Also auch da, die sind auch noch dabei, wenn man jetzt erst am 1. Oktober oder 1. November zusammengefunden hat. Das wird vielleicht in diesem Jahr auch öfter der Fall sein. Das ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass es dieses Ausbildungsjahr ist, dass die Bedingungen erfüllt sind, und dann gibt es die Prämie am Ende der Probezeit.

AH: Ja. Also die Handwerkskammer hat die Azubiprämie ein Signal der Ermutigung genannt, also nur, um das noch mal zu zitieren an der Stelle. Die haben auch eine Umfrage gestartet auf der Webseite handwerk.com. Und da haben 48 % derjenigen, die abgestimmt haben, die Prämie für hilfreich für die Ausbildungsbetriebe bezeichnet. Das klingt so ein bisschen hoffnungsvoll. Und von der Ausbildung machen wir deshalb jetzt einen ganz kleinen Schritt weiter zur Weiterbildung. Denn auch das ist ja eine Möglichkeit, gerade während der Corona-Zeit, Mitarbeiter auch zu halten und zu motivieren. Welche Optionen der Qualifizierung - gerade auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, weil: Das ist ja so ein Thema, also wenn man jetzt in Kurzarbeit ist – gibt es denn?

LG: Ja, da gibt es eine ganze Menge. Vielleicht um das vorneweg zu sagen: Es ist immer gut, wenn Qualifizierungen notwendig ist, sich da auch tatsächlich von der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Das vielleicht als ganz konkreter Hinweis, weil: Das Instrumentarium, was es da gibt und was die Agentur für Arbeit auch hat, gerade für das Thema Qualifizierung und Weiterbildung, ist viel gefächert. Wir haben jetzt ja nach wie vor die Situation, dass es in vielen Betrieben Kurzarbeit gibt. Und wir wissen auch, dass viele Beschäftigte sich Sorgen machen: Wird diese Kurzarbeit reichen und wie geht es um die Zukunft dieses Betriebs? Weil: Was wir sehen, ist, dass wir einmal jetzt die Corona-Einschränkungen hatten, aber gleichzeitig auch einen Strukturwandel, und dass Corona verursacht hat, dass dieser Strukturwandel sich auch beschleunigt hat und dass es dann schon in verschiedenen Branchen, auch verschiedenen Betrieben Qualifizierung eine gute Antwort ist und dass man diese Zeiten von Kurzarbeit, wenn sie länger andauert, insbesondere auch für Qualifizierungen nutzt. Und die Angebote, die es bei der Bundesagentur für Arbeit da auch unterstützend gibt, ist einmal erstens auch die Beratung, also die Frage von Beratung, deshalb will ich das so in den Vordergrund stellen. Und dann gibt es auch finanzielle Unterstützung und die wiederum hängt ab von der Betriebsgröße, um was für eine Qualifizierung geht es, ist das Qualifizierung, die eben aufgrund von Strukturwandel notwendig ist? Gibt es eine Betriebsvereinbarung in dem jeweiligen Betrieb? Dann auch sind die Zuschüsse noch mal höher. Also da gibt es viele verschiedene Möglichkeiten.

AH: Im „Arbeit von morgen“-Gesetz, das Ende Mai ja in Kraft getreten ist, sind höhere Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung geregelt. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

LG: Ja, ich habe das gerade schon so ein bisschen gesagt. Das Wichtigste ist, glaube ich, dass wir – also das können auch Engpassberufe beispielsweise sein, dann sind die Förderungen noch mal auch ein bisschen höher. Das Wichtigste ist, dass es um Strukturwandel geht, dass es also einen Qualifizierungsbedarf gibt.

AH: Das muss also schon ganz klar sein?

LG: Ja. Also wir haben das ja in ganz vielen Branchen. Also wir haben das im Bereich der Produktion, wir haben das aber auch im Bereich von Dienstleistungen. Digitalisierung als ein Treiber auch von Strukturwandel. Es gibt aber auch noch andere. Das heißt, wenn es jetzt also Qualifizierungsbedarf gibt in dem Unternehmen, weil sich was verändert durch Digitalisierung oder wenn eben eine Weiterbildung in einem Engpassberuf erfolgen soll, dann sind das gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsmaßnahme zu fördern, auch Arbeitsentgelte. Also es ist beides, was die BA dann in diesen Fällen machen kann: die Lehrgangskosten bezuschussen, aber eben auch das Arbeitsentgelt für die Arbeitszeit.

AH: Okay. Die Arbeitswelt in Zeiten von Corona ist in ständiger Bewegung. Und wie man diesen Prozess anstoßen oder begleiten kann, dafür finden Sie auch unter inqa.de, auf der Seite der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ noch ein paar Beispiele und auch Kontakte, wo Sie sich hinwenden können. – Sie sind ja verantwortlich für den Bereich Personal und Finanzen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wie und was hat sich denn im Ministerium durch Corona verändert?

LG: Ja, Haushalt heißt das genau. Für den Bundeshaushalt und auch das Personal. Also auch bei uns sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice, am Anfang stärker, jetzt zum Teil auch wieder hier. Wir haben eine sehr wunderbare Betriebsvereinbarung zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten. Die gab es auch schon vor Corona. Das heißt, da waren auch schon die Grundlagen gelegt dafür, dass man das Homeoffice auch nutzen konnte. Wir haben hier im Haus also gute Erfahrungen damit gemacht. Wir haben aber auch gesehen, dass es gewisse Herausforderungen gibt, wenn es über einen längeren Zeitraum ist. Deshalb ist so meine Beobachtung jetzt, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen wieder auch ins Ministerium kommen. Was wir nach wie vor viel als Videokonferenzen machen, das sind – also die normalen Besprechungen und Sitzungen, da versuchen wir doch noch, mindestens Abstand zu halten. Also die großen Räume, die sind immer gut ausgebucht und oftmals brauchen wir auch mehrere Besprechungsräume für eine Sitzung, die wir sonst in einem Raum gemacht haben, und arbeiten dann mit Videokonferenzen.

AH: Das heißt, Sie können auch schon aus einem reichhaltigen Topf an Erfahrungen schöpfe, was so die Mitarbeiter angeht. Was hat das mit denen gemacht jetzt, diese Zeit?

LG: Ja, da, würde ich sagen, das ist wieder so wie immer: Da ist jeder Mensch so ein bisschen anders. Und da gab es alles hier bei uns im Haus. Was vielleicht ganz besonders war, ist, dass man, wenn man im Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet, wir natürlich auch besonders gefordert waren – inhaltlich, fachlich. Also es war jetzt nicht nur so, dass man die Einschränkungen hatte, sondern gleichzeitig auch besonders viel liefern musste, also richtig liefern, also konkrete Gesetzgebungsvorhaben. Wir waren also von Anfang an dabei mit den Regelungen zur Kurzarbeit, mit den Sozialschutzpaketen, jetzt auch beim Konjunkturpaket. Also da waren wirklich auch durch die Bank weg alle Abteilungen im Haus sehr gefordert. Das heißt, man hatte erschwerte Bedingungen und musste unter erschwerten Bedingungen einen besonders hohen Output liefern. Und das habe ich aber auch als etwas sehr Zusammenschweißendes erlebt. Also da habe ich doch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier sehr viel Engagement und Herzblut – und dann war klar: Man muss hier liefern und da sind viele auch über sich hinausgewachsen, muss ich so sagen. Und das war dann auch das, was so ein Ministerium zusammenhält. Weil einerseits waren viele vereinzelt im Homeoffice und man hat dann nicht so das kurze Gespräch in der Kantine gehabt. Aber andererseits, weil man viele wichtige Vorhaben einfach hatte, hat das dann auch das Haus zusammengeschweißt.

AH: So ganz vorbei ist es ja noch nicht. Also mal abgesehen davon, dass sich jetzt alle so ein bisschen zielstrebig in Richtung Sommer und Urlaub und weiß ich nicht was hinbewegen, also so am Ende des Podcasts: Was bleibt jetzt noch zu tun in den nächsten – oder gucken wir mal auf die nächste Woche ganz konkret.

LG: Hm, also Sie sprachen es an: Wir haben Ferienzeit. Es ist jetzt auch heute die letzte Sitzungswoche, die der Deutsche Bundestag vor der Sommerpause hat. Auch der Bundesrat macht jetzt erst mal Pause. Das heißt, wir haben jetzt wirklich noch mal mit Hochdruck in der laufenden Woche Gesetzgebung auch beendet, auch das Konjunkturpaket in großen Teilen umgesetzt. Ich glaube, die Bundesregierung, die wird jetzt auch über den Sommer keine Pause machen können. Dafür ist das Geschehen nach wie vor – ja, man will nicht sagen „virulent“, das klingt irgendwie – nein, will man nicht.

AH: Im doppelten Sinne irgendwie auch ganz gut.

LG: Ja. Also es ist sicherlich so, dass man das weiterhin im Blick haben muss und auch jederzeit dann auch auf entsprechende Entwicklungen reagieren kann. Wir im Arbeitsministerium schauen sicherlich ganz besonders auf das Thema Arbeitsschutz nach wie vor in den verschiedenen Branchen, ein ganz wichtiges Thema, und natürlich auch auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wir haben das Thema Kurzarbeit jetzt im Zusammenhang mit Qualifizierung besprochen, aber wir haben weit über 6 Millionen Menschen in Kurzarbeit im April, das sind so die Zahlen, die wir jetzt sehen. Die Zahlen sinken zwar, aber sie nach wie vor historisch hoch. Und wir haben auch einesteigende Arbeitslosigkeit und das sind natürlich die Themen, die uns auch weiterhin beschäftigen werden.

AH: Vielen Dank, Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das war unser INQA-Podcast „Arbeitswelten in Zeiten von Corona“ für heute. Nächsten Freitag sind wir wieder da, dann mit Rolf Schmachtenberg. Und, Frau Gebers, Sie haben es ja schon angesprochen: Dann gucken wir noch mal ganz konkret auf den Arbeitsschutz, denn wir haben ja gesehen, was es bedeutet, wenn da nicht so viel passiert. – Vielen Dank.

LG: Ja. Vielen Dank.

Wie können Betriebe die Ausbildung für junge Menschen gewährleisten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, um kleine und mittlere Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu stärken und was sind die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt? Diese und weitere Themen besprechen wir in der sechsten Folge des INQA-Podcasts mit Staatssekretärin Leonie Gebers aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kompetenz auf Facebook teilen auf X teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen
Das könnte Sie auch interessieren
Gesundheit Fol­ge 7: Kon­kre­te Maß­nah­men im Ar­beits­schutz in Zei­ten von Co­ro­na

Staats­se­kre­tär Rolf Schmach­ten­berg ist in der sieb­ten Fol­ge der Pod­cast-Se­rie „IN­QA-Ar­beits­wo­che“ zu Gast.

15:20 Minuten
Fol­ge 8: Nach­hal­ti­ge Lie­fer­ket­ten

Bun­des­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil ist in der ach­ten Fol­ge der Pod­cast-Se­rie „IN­QA-Ar­beits­wo­che“ er­neut zu Gast.

20:57 Minuten
Gesundheit Fol­ge 9: Psy­chi­sche Ge­sund­heit von Be­schäf­tig­ten

Staats­se­kre­tär Björn Böh­ning ist in der neun­ten Fol­ge der Pod­cast-Se­rie „IN­QA-Ar­beits­wo­che“ zu Gast.

14:51 Minuten
Bleiben Sie mit uns in Verbindung

Tra­gen Sie sich in den IN­QA-Ver­tei­ler ein und wer­den Sie Teil der Pra­xis­platt­form für Ar­beits­qua­li­tät und den Wan­del der Ar­beit

Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen. Über einen Link in den Benachrichtigungen der Initiative kann ich diese Funktion jederzeit deaktivieren.