Viele Unternehmen schreiben sich die Beteiligung von Mitarbeitenden auf ihre Agenda. Doch im Arbeitsalltag überwiegen Hierarchien und gewachsene Strukturen häufig doch. Die Macher*innen der Unternehmensberatung partnerteams GmbH & Co. KG wollten einen anderen Weg gehen und wirklich gleichberechtigt arbeiten. Alle fünf Mitarbeiter*innen sind Gesellschafter*innen der Firma, niemand ist angestellt. Die Idee hinter dem Konzept: Eigenverantwortliche Gestaltung und gleichberechtigtes Arbeiten erhöhen die Motivation der Beteiligten und steiger schließlich den unternehmerischen Erfolg.
So geht Mitarbeiter*innenmotivation: die sieben Faktoren bei partnerteams
Wie trifft man Entscheidungen, wenn alle gleichberechtigt sind? Braucht es eine Firmenzentrale? Und wie sieht es eigentlich mit der Bezahlung aus? partnerteams zeigt: Auf all diese und weitere Fragen gibt es Antworten.
Eigenverantwortung steht bei der Unternehmensberatung an erster Stelle. Die Gesellschafter*innen der Unternehmensberatung haben maximale Freiheit darüber, wie, wo und wie viel sie arbeiten möchten – je nachdem, wie es zu ihrer Lebensphase passt. So lassen sich beispielsweise Kindererziehung oder Pflegezeiten gut in den Alltag integrieren.
Zwar gibt es bei partnerteams eine Geschäftsführerin – aber nur, weil es die Struktur einer GmbH es so vorsieht. Allein entscheiden kann sie nicht. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass Entscheidungen im Unternehmen mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden müssen.
Bei partnerteams gibt es keine Firmenzentrale. Alle Gesellschafter*innen arbeiten über ganz Deutschland verteilt, wo es ihnen gefällt. Digitale Technologien ermöglichen eine ortsunabhängige Zusammenarbeit.
Viel Freiheit bedeutet auch viel Verantwortung. Auch wenn sie sich untereinander austauschen, arbeiten die Berater*innen grundsätzlich eigenständig und komplett autonom für ihre Kund*innen. Dafür besitzt jede*r Berater*in eine Geschäftsvollmacht. Um dennoch den Zusammenhalt zu stärken, gibt es regelmäßige persönliche Treffen.
Die Gesellschafter*innen planen die Unternehmensziele gemeinsam. Auch das Budget wird gemeinsam besprochen und verteilt. Und das völlig transparent: In einer Tabelle werden die geplanten Ein- und Ausgaben abgebildet. So sind alle Beteiligten über den Umsatz informiert.
Ähnlich wie bei Selbstständigen gibt es für die Berater*innen kein festes Monatsgehalt. Wie hoch ihr Einkommen ist, hängt von ihrer persönlichen Leistung ab. Jede*r ist jedoch verpflichtet, durch neue Kund*innen oder Aufträge Umsatz für sich und das Unternehmen zu erwirtschaften.
Nicht jede*r kann mit der hohen Eigenverantwortung umgehen. Daher setzt die Unternehmensberatung auf eine Schnupperphase von zwei Jahren für neue Berater*innen. Die Erfahrung zeigt: Bereits nach einem Jahr wird deutlich, ob die Arbeitsweise bei partnerteams zu ihnen passt.
INQA-Toolbox: Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag legt die Rechtsgrundlagen bei der Gründung einer Gesellschaft fest, zum Beispiel als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In dem Vertrag einigen sich die Gesellschafter*innen auf verbindliche Regeln der Zusammenarbeit, etwa darüber, wie Entscheidungen im Unternehmen getroffen oder Gewinne ausgeschüttet werden.