Kompetenz 2 Minuten Lesezeit So pro­fi­tie­ren KMU vom neu­en Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ge­setz Startseite Themen Kompetenz Personalentwicklung
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Christine Ueding ist Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Interview erklärt sie, was das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung kleinen und mittleren Unternehmen konkret bringt.

Im April 2024 sind verschiedene Maßnahmen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft getreten. Was ist für Unternehmen wichtig zu wissen?

Das Gesetz besteht aus zwei Säulen. Die eine Säule bezieht sich auf den Bereich der Weiterbildung. Hier wurde der Förderrahmen stark vereinfacht, transparenter gestaltet und auch die Planbarkeit für die Arbeitgeber verbessert. Bisher erfolgte die Unterstützung individuell – je nach Voraussetzungen. Wir von der Agentur für Arbeit haben darüber entschieden, in welcher Höhe die Qualifizierungsmaßnahme gefördert wird. Jetzt weiß der Arbeitgeber genau, wie viel erstattet wird. Das kann er sich anhand einer Förderübersicht anschauen. Die andere Säule umfasst den Bereich der Ausbildung. Dabei sind zum 1. April 2024 Elemente der Ausbildungsgarantie in Kraft getreten. Neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgänger*innen wurde ein Mobilitätszuschuss eingeführt, der es jungen Menschen erleichtern soll, in einer anderen Stadt oder Region einen Beruf zu erlernen. Im August wird außerdem ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung eingeführt.

Was verbessert sich mit dem Gesetz vor allem für kleinere Betriebe?

Die Cluster für die Unternehmensgrößen wurden neu zugeschnitten. Das bedeutet vor allem für KMU höhere Fördermöglichkeiten. Das erste Cluster umfasst Betriebe, die unter 50 Mitarbeiter*innen beschäftigen, diese Unternehmen bekommen 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet. Zusätzlich erhalten sie 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Mit- arbeitende aufgrund der Weiterbildung aus- fallen. Die Förderung bei mittleren und größeren Unternehmen findet anteilig statt: Bei Cluster zwei, das beinhaltet Unternehmen, die zwischen 50 und 500 Mitarbeitende haben, werden 50 Prozent und bei Cluster drei, mehr als 500 Mitarbeitende, 25 Prozent der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts erstattet. Ab sofort ist eine Förderung nur noch davon abhängig, dass die Beschäftigten durch einen zertifizierten Träger mit einer anerkannten Bildungsmaßnahme qualifiziert werden und diese Maßnahme mindestens 120 Unterrichtseinheiten dauert. Voraussetzung ist auch, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen oder Berufsabschlüsse vermitteln. Außerdem haben sich die Wartezeiten verkürzt, man kann jetzt alle zwei Jahre gefördert werden anstatt alle vier Jahre. Denn auch die Inhalte von Qualifizierungsmaßnahmen verändern sich immer schneller.

Christine Ueding ist Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service bei der Bundesagentur für Arbeit.

Das Gesetz enthält auch ein Qualifizierungsgeld für Unternehmen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind. Wie sieht diese Unterstützung aus?

Das Qualifizierungsgeld funktioniert als Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer*innen in einem Unternehmen, das vom Strukturwandel betroffen ist. Betriebe, die sagen: Wir stellen uns komplett neu auf, strukturieren um und qualifizieren ein ganzes Team oder Teile der Belegschaft. Das können Arbeitgeber mit dem Qualifizierungsgeld abfedern, welches 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts beträgt, ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber trägt dafür die Weiterbildungskosten. Er hat jedoch den Vorteil, dass die Qualifizierungsmaßnahme nicht zertifiziert sein muss.

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