In Unternehmen gewinnt die strategische Personalplanung an Bedeutung. Je mehr sich die Arbeitswelt verändert und je schneller die Anforderungen an Betriebe und Beschäftigte wachsen, desto wichtiger wird es, rechtzeitig Nachwuchs zu sichern und Mitarbeiter*innen zur Weiterbildung zu motivieren. Zwar ist die Personalplanung Aufgabe des Unternehmens, dennoch ist die Einbeziehung von Betriebsräten wünschenswert und hilfreich. Immerhin haben sie den Auftrag, sich für eine „menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ einzusetzen (§ 90 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz). Dazu gehören auch eine gute Personalführung und -planung.
Was ist strategische Personalplanung?
Strategische Personalplanung heißt, systematisch und vorausschauend zu planen. Sie ermittelt den zukünftigen Personalbedarf und sorgt dafür, dass dem Unternehmen auch mittel- und langfristig die benötigten Beschäftigten zur Verfügung stehen. Das Ziel ist, dass Beschäftigte
- mit den richtigen Fähigkeiten und Kenntnissen,
- in der erforderlichen Anzahl,
- zum richtigen Zeitpunkt und
- am richtigen Ort (im Betrieb und/oder an den Standorten)
zur Verfügung stehen. Sie ist damit die Basis für Rekrutierung, Ausbildung, Qualifizierung und Entwicklung der Beschäftigten. Wie Unternehmen, insbesondere auch kleine und Betriebe, ihre strategische Personalplanung gezielt angehen können, zeigen diese fünf Schritte. Betriebsrät*innen können und dürfen sich in jedem dieser Schritte einbringen, wie die INQA-Handlungshilfe „Strategische Personalplanung mit Weitblick – Ein Ratgeber für Betriebsräte“ zeigt.
Betriebsrät*innen als Ratgeber bei der strategischen Personalplanung einbeziehen
Unternehmen, die bei ihrer strategischen Personalplanung ihren Betriebsrat als Ratgeber verstehen, gewinnen wertvolles betriebliches Know-how. Oft sind Betriebsrät*innen schon seit vielen Jahren in den Unternehmen tätig. So haben sie nicht nur einen guten Überblick über die Beschäftigten, ihre Kompetenzen und Altersstruktur, sondern kennen auch ihre Sorgen und Wünsche. Wenn Geschäftsführung und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten, z. B. in einer Arbeitsgruppe, können Personalplanungen von allen Seiten beleuchtet und Maßnahmen entwickelt werden, die gemeinsam getragen und umgesetzt werden. Am Ende profitieren Betriebe und Beschäftigte, wenn Stellenbesetzungen und Übergaben besser geplant und Weiterbildungen stärker auf die wirklichen Bedarfe zugeschnitten sind. Dadurch kann Unter- und Überforderungen vorgebeugt werden – ein wesentlicher Beitrag zur Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit im Betrieb.
Personalführung und Personalplanung: So können Betriebsrät*innen Einfluss nehmen
Betriebsrät*innen haben umfassende Rechte auf Information und Mitbestimmung in Unternehmen, etwa durch das Betriebsverfassungsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz. Diese können sie gezielt nutzen und mit Fragen der Personalführung und strategischen Personalplanung verknüpfen. So können sie z. B. die Daten einer Altersstrukturanalyse einsehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeitregelungen mit der Personalausstattung verbinden oder die betriebliche Weiterbildung mitgestalten. In der INQA-Handlungshilfe sind diese Rechte und Möglichkeiten umfassend dargestellt. Hinzu kommen Stimmen aus der Praxis sowie eine ausführliche Erläuterung der fünf Schritte der strategischen Personalplanung.