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Covid-19 3 Minuten Lesezeit „Die Corona-Krise lehrt uns Wertschätzung“ Startseite Wissen Schwerpunkt Covid-19 Basisarbeit
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Von der Pflege bis zur Logistik: Die Ausnahmesituation durch das neuartige Coronavirus führt dazu, dass viele einfache Tätigkeiten als systemrelevant erkannt werden. Was Basisarbeiter*innen kennzeichnet und ob die Digitalisierung sie wirklich ersetzen wird, erklärt Prof. Dr. Lutz Bellmann, Leiter des IAB-Betriebspanels und Professor für Arbeitsökonomie, im Interview.

Einige Formen der „Basisarbeit“ sind derzeit essenziell, um unser tägliches Leben am Laufen zu halten. Was wissen wir über die Gruppe der Basisarbeiter*innen und welche Entwicklungen können Sie am öffentlichen Interesse beobachten?

Vor der Corona-Krise konzentrierte sich das Interesse der Wissenschaft und der Fachöffentlichkeit fast ausschließlich auf offene Stellen und die Suche nach geeigneten Fachkräften. Auch hier war der Gesundheitssektor bereits über Pflegeberufe im Gespräch, aber eben unter dem Vorzeichen von Ausbildungsberufen. Wer über keine Ausbildung verfügte oder in einer Tätigkeit ohne Ausbildungsanforderung arbeitete, war in der öffentlichen Debatte außen vor. In den letzten Wochen zeigte sich aber gerade die Bedeutung von diesen Beschäftigten, die in einfachen Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Sicherheit, Paketzustellung und Einzelhandel als „systemrelevant“ eingestuft werden.

Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels ergeben, dass zwischen 2006 und 2016 der Anteil der Beschäftigten mit Tätigkeiten, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich war, über alle Branchen hinweg bei ungefähr 22 Prozent stagnierte. Seither ist sie etwas angestiegen. Anders gesagt, etwa jede*r fünfte Beschäftigte in Deutschland arbeitet in einer solchen Tätigkeit. Auswertungen der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass die Stadtstaaten Berlin und Hamburg die niedrigsten Werte aufweisen. Hohe Werte finden sich dagegen in einigen industriell geprägten Regionen Bayerns und Baden-Württembergs sowie in einigen ländlich geprägten Regionen von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In dieser Statistik sind auch Beschäftigte enthalten, die in Zeiten von Corona nicht weiterarbeiten können, beispielsweise in der Gastronomie oder der Produktion.

Einige Studien legen nahe, dass Tätigkeiten ohne eigene Qualifizierung bald durch die Digitalisierung verdrängt werden. Zeigt sich in der aktuellen Situation, dass wir auch zukünftig nicht ohne Basisarbeit auskommen werden?

Die These, dass Digitalisierung bald alle einfachen Tätigkeiten überflüssig machen wird, hält sich hartnäckig. Es stimmt, dass viele berufliche Tätigkeiten mittlerweile von Computern oder computergesteuerten Maschinen übernommen werden können, wobei deren Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Betrachtet man die Ersetzbarkeit von Tätigkeiten, die potenziell von Computern erledigt werden können, dann ist ihr Anteil bei Helfertätigkeiten mit 58 Prozent wesentlich höher als in Fachkraft-, Spezialisten- und Expertenberufen. Bei Letzteren galten im Jahr 2016 gerade einmal 24 Prozent der Tätigkeiten als ersetzbar. Hinzu kommt noch, dass der Anteil der ersetzbaren Helfertätigkeiten im Vergleich der Jahre 2016 und 2013 um zwölf Prozentpunkte zugenommen hat, während es bei allen Expertenberufen nur sechs Prozentpunkte waren. Dies legt den Schluss nahe, dass diese Tätigkeitsgruppen in Zukunft von der Digitalisierung in der Tat am deutlichsten betroffen sein werden. Allerdings ist es in der Realität keine ganz so einfache Rechenaufgabe. Nur, weil eine Tätigkeit ersetzbar ist, wird diese nicht auch wirklich ersetzt. Aus wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Gründen ist es oft nicht möglich, das Ersetzbarkeitspotenzial auch auszuschöpfen. Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Sicherheit, Logistik und Handel erfordern häufig nicht nur den persönlichen Kontakt zu Kund*innen, Patient*innen und Pflegebedürftigen, sondern sind auch ortsgebunden. Das sehen wir gerade in der aktuellen Krise deutlich. Aus diesen Gründen werden sie wahrscheinlich nicht automatisiert, selbst wenn es technische Möglichkeiten dafür gibt. Aber hier bestehen große Unterschiede und die Entwicklung ist noch nicht absehbar.

Was können Arbeitgeber derzeit tun, wenn sie sich weiterhin für ihre Beschäftigten einsetzen wollen?

Ein oft wiederholtes Mantra ist „Qualifizieren!“. Aus den Daten des Linked Personnel Panel wissen wir hingegen, dass Geringqualifizierte wesentlich seltener an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen als Hochqualifizierte. In letzter Zeit ist die Weiterbildungsbeteiligung beider Gruppen deutlich gestiegen, ohne dass sich die Abstände verringert haben.

Allerdings wäre es für erfolgreiche Qualifizierungsangebote erforderlich, nicht nur das Angebot an betrieblichen Maßnahmen zu verbessern, sondern auch geeignete Formate wie arbeitsplatznahes Lernen weiterzuentwickeln und Unterstützungen anzubieten. Es wird vielfach auch berichtet, dass sich die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen nicht lohne, weil sie sich nicht in einer besseren Entlohnung auswirke. Dies gilt vor allem für Wirtschaftsbereiche, die nicht tarifgebunden sind, und für Betriebe, in denen es keinen Betriebs- oder Personalrat gibt.

Allgemein zeigt sich aber, dass die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Entlohnungen mindestens ebenso wichtig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir annehmen, dass es gar nicht sinnvoll oder möglich wäre, beispielsweise alle Kassierer*innen in andere Tätigkeiten zu qualifizieren.

Denken Sie, dass sich für die Beschäftigten durch die Corona-Krise nachhaltig etwas verändern wird? Was müsste sich auch nach der Pandemie ändern?

Im Moment haben viele Menschen, das sieht man an der medialen Berichterstattung oder dem abendlichen Applaus, die Bedeutung der Arbeit von Beschäftigten verschiedener Qualifikationsgruppen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Sicherheit, Logistik und Handel erfahren und wertschätzen gelernt. Hierbei rücken dankenswerterweise auch die strukturellen Probleme, die bei der Entlohnung dieser Gruppen weiterbestehen, in den Fokus. So wird in den Dienstleistungsbranchen weitaus seltener nach Tarif entlohnt als im produzierenden Gewerbe. Eine Möglichkeit wäre, stärker auf die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Branchentarifverträgen durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen zu setzen. Voraussetzung dafür ist ein öffentliches Interesse an der Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Einrichtung. Allerdings ist das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung in den letzten 25 Jahren zunehmend seltener genutzt worden.

Vielen Dank, Herr Bellmann!

Prof. Dr. Lutz Bellmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre insbesondere Arbeitsoekonomie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Leiter des IAB-Betriebspanels und des IAB-Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung”.

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