Timeline auf einen Blick
Autorisierung Teil 1 – 3. Februar bis 3. März 2025
- Registrierung im Login-Bereich
- Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen
Autorisierung Teil 2 – bis Juli 2025
- Sichtung Ihrer Bewerbung durch das ZIC und Zugang zur Lernplattform
- Online-Prüfung zur Autorisierung als INQA-Coach
Was ist INQA-Coaching?
Fachkräfte? Digitalisierung? Prozessoptimierung? Gemeinsam packen wir es an! Mit dem ESF Plus-Förderprogramm INQA-Coaching finden Unternehmen zusammen mit ihren Beschäftigten passgenaue Lösungen für Arbeitsprozesse und Personalfragen im digitalen Wandel – begleitet und unterstützt von autorisierten INQA-Coaches. Den Unternehmen werden dabei bis zu 80 Prozent der Beratungskosten erstattet. INQA-Coaches können bis zu 12 Beratungstage à 1.200 € abrechnen.
INQA-Coaching richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und läuft nach einem definierten Prozess ab. Dieser stellt sicher, dass die Mitarbeitenden bei allen Arbeitsschritten einbezogen werden und das Coaching anhand agiler Methoden erfolgt. So entstehen passgenaue Lösungen im Betrieb, die nachhaltig sind und von allen getragen werden.
Unternehmen, die sich für INQA-Coaching interessieren, können eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen und der betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus, der nur bei autorisierten INQA-Coaches eingelöst werden kann.
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2023 bis 2027.
Weitere Informationen zu den Zielen, Verfahren und Förderbedingungen von INQA-Coaching können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Wie werde ich INQA-Coach?
Um als INQA-Coach tätig zu werden, müssen Sie sich wie folgt autorisieren lassen:
- Teil 1 der Autorisierung besteht aus Ihrer Registrierung als angehender INQA-Coach und im Einreichen entsprechender Nachweise Ihrer Kompetenzen und Erfahrungen. Die Möglichkeit zur Registrierung besteht vom 3. Februar bis einschließlich 3. März 2025 im Login-Bereich.
- Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind und nach Überprüfung durch das Zentrum INQA-Coaching (ZIC) den Kriterien entsprechen, werden Sie für Teil 2 der Autorisierung freigeschaltet: die Online-Lernplattform. Auf dieser müssen Sie verschiedene Lernmodule zu INQA-Coaching absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen, um als INQA-Coach autorisiert zu werden. Nach bestandener Prüfung werden Sie in den INQA-Coaches-Pool aufgenommen und sind somit für interessierte Unternehmen sichtbar.
Welche Kompetenzen und Erfahrungen muss ich als INQA-Coach nachweisen?
Als angehender INQA-Coach müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Akademischer Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung, verbunden mit 5 Jahren Berufserfahrung
- Einschlägige Berufserfahrung als Coach oder Berater*in (mindestens 3 Jahre)
- Fachkompetenzen in mindestens 2 der 6 betrieblichen Gestaltungsfelder der Arbeit der Zukunft (Referenzmodell INQA-Coaching (PDF, 68 KB))
- Prozesskompetenz und Erfahrung in der Prozessberatung – Prozessorientierte Zusatzqualifikationen mit mindestens 120 Stunden Theorie und mindestens 60 Stunden Praxiserfahrung
- Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit agilen Methoden
- Kundenreferenzen mit ausführlicher Beschreibung der Beratungsprojekte
Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Nachweise können Sie dem Autorisierungsverfahren für INQA-Coaches (PDF, 203 KB) entnehmen.
Kontakt
Bei Fragen zu INQA-Coaching oder zur Autorisierung als INQA-Coach wenden Sie sich bitte an das Zentrum INQA-Coaching (ZIC):
- Telefon: 0351 8322-323
(Montag bis Freitag 08:00–16:00 Uhr) - E-Mail: zic@inqa.de