Die Arbeitswelt wird immer vielfältiger. Mehr als die Hälfte der Unternehmen beschäftigen heute Menschen mit internationaler Geschichte. Viele erleben diese interkulturelle Vielfalt im Unternehmen als Bereicherung, denn sie schafft Toleranz und stärkt den Zusammenhalt. Zur Realität gehören aber auch alltäglicher Rassismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wie geht man mit rassistischen Äußerungen, mit Benachteiligung oder sogar Mobbing aufgrund der ethnischen Herkunft im Team um? In dieser Situation sind Sie als Arbeitgeber*in gefordert: Es ist Ihre Aufgabe gegenzusteuern, indem Sie sich für eine vielfältige und offene Kultur in Ihrer Organisation einsetzen und bei Diskriminierung eine klare Haltung zeigen und Betroffene schützen. Das wirkt – nach innen und nach außen.
Die beste Prävention gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz: eine Unternehmenskultur, die Diversität fördert
Unternehmen können sich deutlich gegen Rassismus und Diskriminierung positionieren. Am besten durch konsequentes und glaubwürdiges Vorleben der Unternehmenswerte durch die Geschäftsführung und das Führungspersonal. Setzen Sie sich als Arbeitgeber*in für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein und leben Sie die Werte Ihres Unternehmens! Das allein kann schon dazu führen, dass Mitarbeiter*innen sich selbst und die eigene Haltung hinterfragen. Denn Führungskräfte sind auch beim Thema Rassismus und Diskriminierung Vorbilder. Um sie in dieser Rolle zu stärken, können Arbeitgeber*innen Schulungen zur interkulturellen Kompetenz anbieten. Das stärkt auch die Argumentationsfähigkeit, wenn es um Vorurteile geht. Darüber hinaus gilt: Bringen Sie das Thema Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht erst auf den Tisch, wenn es bereits brennt: Über innerbetriebliche Trainings und Workshops können Sie Ihr gesamtes Personal jederzeit für das Thema sensibilisieren und gleichzeitig Mitarbeitende mit Migrationshintergrund besser integrieren.
Erlebte Diskriminierung: Was können Betroffene tun?
Wie sollen sich betroffene Arbeitnehmer*innen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz, zum Beispiel einer rassistischen Aussage, verhalten? Zunächst sollten sie abwägen, ob sie durch ein direktes Gespräch den Konflikt allein lösen können. Ist das nicht möglich, sollten sie einer Führungskraft den Vorfall schildern. In keinem Fall müssen Betroffene Diskriminierung hinnehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft sowie aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, sexueller Identität sowie bei Behinderung.
Arbeitnehmer*innen schützen: Das können Management und Führungskräfte bei Diskriminierung tun
Sucht ein*e betroffene*r Mitarbeiter*in im Falle einer möglichen Diskriminierung Unterstützung bei Vorgesetzten, hat sich für Führungskräfte folgendes Vorgehen bewährt:
Hören Sie sich in einem gemeinsamen Gespräch die Schilderungen beider Parteien in Ruhe an und erkundigen Sie sich nach den Hintergründen für das möglicherweise diskriminierende Verhalten.
Beziehen Sie die betriebliche Beschwerdestelle in den Vorgang ein. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz muss jede*r Arbeitgeber*in über eine solche Stelle verfügen und eine Beschwerde prüfen. Das kann eine konkret benannte Person sein genauso wie die Personalabteilung.
Machen Sie den Fall zum Gegenstand einer Teamsitzung, um in der Gemeinschaft der Mitarbeiter*innen Lösungen zu finden
Je nach Unternehmensgröße ziehen Sie neutrale Streitschlichter*innen und Mediator*innen zur Unterstützung hinzu: Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte sollten eingebunden werden.
Je nach Situation erfolgt am Ende der Untersuchung eine Abmahnung oder gar Kündigung des Mitarbeitenden, von der oder dem die Diskriminierung ausgegangen ist.
Diversity leben: Engagement von Unternehmen für eine demokratische Gesellschaft
In vielen Regionen sind Unternehmen weit mehr als reiner Arbeitsgeber*innen. Deshalb geht es zunehmend nicht nur darum, unternehmerische Verantwortung nach innen, also gegenüber den Mitarbeitenden, wahrzunehmen, sondern auch in die Gesellschaft hinein zu wirken. Und so positionieren sich immer mehr Firmen gegen nationalistisches Gedankengut – und übernehmen entsprechend Verantwortung. Sie erklären Vielfalt zum Unternehmensziel, etablieren ein nachhaltiges Diversity Management und setzen sich für eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Konkrete Handlungsempfehlungen gegen Rassismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz und für mehr Diversität im Unternehmen finden Sie im INQA-Check „Vielfaltsbewusster Betrieb“, im INQA-Wissensbereich zum Diversity Management und weiterführend beim BMAS.